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Wirtschaftsdelikte

Vorwurf Wirtschaftsdelikt?
Wir verteidigen Sie!

Haben Sie Personen beschäftigt, ohne Sozialabgaben abzuführen (Schwarzarbeit) oder haben diese eventuell gar keine Arbeitserlaubnis? Ihnen oder ihrem Unternehmen werden Preisabsprachen als unlauterer Wettbewerb vorgeworfen? Unter dem Begriff Wirtschaftsdelikte wird eine ganze Reihe von gesetzlichen Regelungen zusammengefasst, die unterschiedlichste Bereiche des Strafrechts umfassen. Neben dem Wettbewerbs- und dem Arbeitsstrafrecht gehören auch Korruptions-, Insolvenz- oder Bilanzdelikte zum weit gefassten Begriff der Wirtschaftsdelikte. Ein hohes Verständnis für die komplexen Zusammenhänge sowie ein interdisziplinäres Netzwerk aus Spezialisten sind maßgeblich für eine erfolgreiche Verteidigung.

Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:

  • Welche Straftaten können einem Geschäftsführer zugerechnet werden?
  • Wann soll ich mich im laufenden Ermittlungsverfahren zur Sache äußern?
  • Kann ich eine öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung vermeiden?
  • Welche strafrechtlichen Auswirkungen hat die Beschäftigung von Scheinselbstständigen?
  • Untersuchungshaft in Wirtschaftsstrafsachen-welche Haftgründe sind typisch?

Wenn Ihnen strafrechtlich relevantes Verhalten mit wirtschaftlichem Bezug vorgeworfen wird, können Sie uns zeitnah kontaktieren. Mögen sich Ermittlungsverfahren bei Wirtschaftsdelikten auch regelmäßig über einen langen Zeitraum hinziehen, so macht die Beauftragung eines Verteidigers zu einem frühen Zeitpunkt durchaus Sinn. In einem ersten persönlichen Gespräch erörtern wir gemeinsam die Problematik Ihres Falles und planen die nächsten Schritte für Ihre erfolgreiche Verteidigung. Vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin in unserer Kanzlei per Mail oder Telefon.

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Münchner Strafverteidiger

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Weiterführende Informationen rund um das Thema Wirtschafts­delikte

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle gesetzlichen Vorschriften, die Handlungen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben unter Strafe stellen, also Geld- oder Freiheitsstrafe androhen. Die §§ 263 bis 266 b StGB enthalten dabei den Kernbereich des Vermögensstrafrechts und zugleich wesentliche Teile des Wirtschaftstrafrechts.

Maßgeblich sind eine Reihe weiterer „Spezial-Gesetze“, unter anderem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Handelsgesetzbuch (HGB) oder die Insolvenzordnung (InsO). Auch wenn es keine gesetzliche Definition des Begriffs Wirtschaftsstrafrecht gibt, sind Wirtschaftsdelikte in der Praxis von großer Bedeutung. Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht verfügen wir über eine jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Hier kommen Kenntnisse im Bereich der Wirtschaft unseren Mandanten dabei zugute.

Details

Strafverfolgung im härter gewordenen Wettbewerb

Die Verfolgung der Wirtschaftskriminalität hat sich in den letzten Jahren spürbar intensiviert. Nicht zuletzt durch den steigenden Einfluss des EU-Rechts auf das nationale Strafrecht werden häufiger Manager und Geschäftsführer, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von großen Unternehmen, aber auch leitende Angestellte und Prokuristen mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. In einem härter gewordenen wirtschaftlichen Wettbewerb führen vermehrte strafrechtliche Regelungen bei vielen Verantwortlichen zu zusätzlicher Unsicherheit bezogen auf die Abgrenzung zwischen (noch) erlaubtem und verbotenem Verhalten.

Manchmal kann allein eine unbedachte Aussage gegenüber Strafverfolgungsbehörden empfindliche Konsequenzen haben: Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft und vieles mehr. Strafverfolgungsmaßnahmen sind auch für die Reputation eines Unternehmens schädlich. Besonders bei Strafverfahren wegen Wirtschaftsdelikten gilt deshalb, dass die möglichst frühzeitige Konsultation eines Strafverteidigers bereits im Ermittlungsfahren schwerwiegende Folgen vermeiden, drohende Schäden abwehren oder zumindest wirksam begrenzen kann.

Differenzierte Unterteilungen des Wirtschaftsstrafrechts

Wirtschaftsstrafrecht ist eine außerordentlich komplexe Materie, bei der viele gesetzliche Regelungen zu beachten sind. Die einzelnen Bereiche des Strafrechts, die den Wirtschaftsdelikten zugeordnet werden, überschneiden sich teilweise. Ein Fall kann sowohl unter bilanz-, insolvenz- und steuerrechtlichen Aspekten zu bearbeiten sein. Ein kleiner Ausschnitt aus diesem strafrechtlichen Bereich zeigt, wie umfangreich das Gebiet insgesamt ist:

Bilanzstrafrecht

  • Bankrott, § 283 StGB
  • Verletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB
  • Unrichtige Darstellung, § 331 HGB

Insolvenzstrafrecht

  • Insolvenzverschleppung, § 15a InsO
  • Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a StGB

Kapitalmarktstrafrecht

  • Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz oder das Kreditwesengesetz
  • Betrug, § 263 StGB, Kapitalanlagebetrug, § 264a StGB, Untreue, § 266 StGB usw.

Korruptionsstrafrecht

  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB

Wettbewerbsstrafrecht

  • Straftaten nach § 16 ff. UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Das UWG gewährleistet die Sittlichkeit, Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs.
  • Straftaten nach dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Das GWB bezweckt die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielseitigen Wettbewerbs, zum Beispiel durch Vermeidung von Preisabsprachen.

Arbeitsstrafrecht

  • Delikte, die einen normspezifischen Bezug zum Arbeitsverhältnis selbst haben, beispielsweise Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266 a StGB
  • Delikte rund um „illegale Beschäftigung“ nach dem Schwarzarbeitergesetz (SchwarzArbG)

Ihre Anwälte im Wirtschaftsstrafrecht

Gerade beim Verdacht eines Wirtschaftsdelikts geht es in der Regel um sehr viel. Neben juristischen Fachkenntnissen sind auch wirtschaftliches Verständnis und nicht zuletzt Fingerspitzengefühl für das strategisch richtige Vorgehen gefragt. Wir von der Anwaltskanzlei Kränzlein, Adams & Eckstein in München verfügen als Fachanwälte für Strafrecht über die notwendige Erfahrung und Routine, um auch in Wirtschaftsstrafsachen eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. In komplexeren Fällen führt zum Teil kein Weg an einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit externen Beratern oder Kollegen vorbei, um eine ganzheitliche rechtliche Beratung und Vertretung zu gewährleisten. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie eine kompetente und erfolgsorientierte Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht suchen!

Kränzlein | Adams | Eckstein

Ihr Rechtsanwaltsteam in München, im Landkreis und Bundesweit

Wir vertreten Ihre Interessen optimal gegenüber den Ermittlungsbehörden und den Strafgerichten. Jederzeit stellen wir die individuelle Problemlösung Ihres Falles in den Vordergrund.

Werner Kränzlein

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Michael Adams

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Alexander Eckstein

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Gemeinsam mit Kompetenz und Durchsetzungs­kraft

Mit über 25 Jahren Erfahrung
kämpfen wir für Ihr Recht

Egal wie der Tatvorwurf lautet, bei Vorwürfen im Strafrecht geht es um viel. Als Mandant benötigen Sie einen hochmotivierten Strafverteidiger, der sich zu 100% für Sie & Ihren Fall einsetzt. Die Anwaltssozietät Kränzlein, Adams & Eckstein ist eine ausschließlich auf die Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei in München mit über 25 Jahren Erfahrung. Direkt am Strafjustizzentrum gelegen, kämpfen wir für Sie engagiert um das bestmögliche Ergebnis und schöpfen dabei alle rechtlichen Möglichkeiten aus.

Sei es die Verteidigung vor dem Amtsgericht, im Berufungsverfahren vor dem Landgericht oder bei Fragen des Haftaufschubs – die drei Münchner Strafverteidiger sind jederzeit für Sie da. Mit unseren Notfallnummern stehen wir Ihnen zudem auch außerhalb unserer Bürozeiten bei einer Verhaftung oder bei einer Durchsuchung zur Verfügung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Über 25 Jahre
Erfahrung

Schnelle
Terminvergabe

Direkt am
Strafjustizzentrum

Im Notfall immer
erreichbar

3 ausgewiesene Fachanwälte für Strafrecht

Übernahme in jeder
Verfahrensinstanz

Bundesweite Vertretung
an allen Strafgerichten

Beratung auf
Deutsch & Englisch

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