Vermögensdelikte
Vorwurf Vermögensdelikt?
Wir verteidigen Sie!
Haben Sie ohne Erlaubnis eine Kreditkarte benutzt, die nicht Ihre eigene ist? Haben Sie im Internet betrogen oder gestohlene Waren weiterverkauft? Oder legt man Ihnen gar eine Erpressung zur Last? Das Feld der Vermögensdelikte ist ausgesprochen weit und umfasst u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Computerbetrug, Versicherungsmissbrauch und mehr. Oft geht es dabei um hohe Summen und komplexe Sachverhalte, deren Beurteilung umfassendes anwaltliches Fachwissen und viel praktische Erfahrung benötigen. Wenn Sie also eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Anwalt wenden.
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
- Welche Vermögensdelikte gibt es?
- Kann ein Anwalt das Verfahren zur Einstellung bringen?
- Was droht mir bei kleineren Vermögensdelikten (Tanken ohne Bezahlen, Ladendiebstahl, Schwarzfahren…) & benötige ich dafür einen Anwalt?
- Muss ich neben der Strafe auch Schadenswiedergutmachung leisten?
- Droht mir die Einziehung des Erlangten, bzw. die Einziehung von Wertersatz?
Sie werden eines Vermögensdelikts beschuldigt? Je nach vorgeworfener Straftat können derartige Verfehlungen mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Es steht viel auf dem Spiel. Daher sollten Sie Ihre Rechte kennen und von ihnen auch Gebrauch machen! Die Fachanwaltskanzlei Kränzlein, Adams & Eckstein unterstützt Sie dabei. Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Termin, um Ihr Strafverfahren zu erörtern!