Steuerstrafrecht
Vorwurf Steuerhinterziehung?
Wir verteidigen Sie!
Sie werden beschuldigt, gegenüber Ihrem Finanzamt eine falsche Steuererklärung abgegeben zu haben? Eventuell haben Sie gar keine Erklärung abgegeben oder diese war verspätet, bzw. unvollständig. Oder fürchten Sie, dass Ihr Name auf einer sogenannten „Steuer-CD“ auftaucht? Wer sich zu Unrecht steuerliche Vorteile verschafft, kann sich der Steuerhinterziehung strafbar machen. Um die Vorwürfe komplett auszuräumen oder die Höhe einer denkbaren Strafe möglichst gering zu halten, ist es unabdingbar, sich schnellstmöglich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
- Polizei oder Steuerfahndung, wer ist zuständig?
- Wann werde ich über ein Steuerstrafverfahren informiert?
- Brauche ich neben meinem Steuerberater auch einen Verteidiger?
- Wer unterstützt mich bei einer Steuerprüfung?
- Soll ich gegen einen Steuerbescheid Rechtsmittel einlegen?
- Welche Bedeutung hat die Selbstanzeige für ein Strafverfahren?
Sie benötigen kompetenten Rechtsbeistand rund um steuerstrafrechtliche Fragen? Wenden Sie sich an uns. Ob Privatier, Angestellter oder Unternehmer, wir unterstützen Sie im Spannungsfeld zwischen Steuerfestsetzungs- und Strafverfahren. Wie kooperieren mit Steuerberatern und Steueranwälten, um im Strafverfahren ein günstiges Ergebnis zu erzielen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und erfahren Sie mehr!