Insolvenzstrafrecht
Tatvorwurf Insolvenzverschleppung?
Wir verteidigen Sie!
Sie haben es versäumt, rechtzeitig den Insolvenzantrag zu stellen? Ihnen wird vorgeworfen, die Buchführungsplicht verletzt oder einzelne Schuldner bzw. Gläubiger begünstigt zu haben? Das Insolvenzverfahren ist ein komplexes Thema, in dem man schnell – auch bei unverschuldeter wirtschaftlicher Krise – einen Straftatbestand erfüllt. Sollten Sie Beschuldigter eines Bankrottdelikts, einer Insolvenzverschleppung oder einer anderer Insolvenzstraftat sein, wenden Sie sich bitte jederzeit an die Kanzlei Kränzlein, Adams & Eckstein. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Bereich des Strafrechts helfen wir Ihnen kompetent weiter!
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
- Wie kann ich mich als Insolvenzschuldner überhaupt strafbar machen?
- Insolvent durch Corona/Covid19: Hat das für mein Strafverfahren eine Bedeutung?
- Ist das Strafverfahren für die Restschuldbefreiung relevant?
- Kann ich nach einer Verurteilung noch als Geschäftsführer tätig sein?
- Wie schnell muss ich einen Insolvenzantrag stellen?
- Ab wann ist die Einschaltung eines Strafverteidigers sinnvoll?
- Ist bei einem Fremdantrag noch ein Eigenantrag erforderlich?
Haben Sie Kenntnis von einem gegen Sie laufenden Verfahren wegen Insolvenzstraftaten? Dann sollten Sie sich umgehend an einen erfahrenen Anwalt wenden, der Akteneinsicht beantragt und Sie in der Sache umfassend betreut. In einem persönlichen Erstgespräch klären wir, was wir für Sie tun können. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!