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Kränzlein | Adams | Eckstein

FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Notfall

„Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.“

     136 Absatz 1 Satz 1 und 2 Strafprozessordnung (StPO)

 

Beim ersten Kontakt mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht fühlen sich viele Betroffene völlig überfordert. Der Grund kann unter anderem in einer überraschenden Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume durch die Ermittlungsbehörden liegen, als auch in einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder Zeugenvernehmung. Besonders im Fall der Verhaftung durch die Polizei oder der Eröffnung eines Haftbefehls mit anschließender Untersuchungshaft ist die Lage des Betroffenen durch Hilflosigkeit und Verzweiflung geprägt. Gerade in derartigen Situationen ist die umgehende Kontaktaufnahme zu einem erfahrenen Strafverteidiger dringend zu empfehlen, um folgenschwere Fehleinschätzungen für das weitere Verfahren zu vermeiden.

Für die Herstellung eines schnellen Kontaktes stehen wir Ihnen unter der Rufnummer der Kanzlei unter 089/30905850 oder auch mobil zur Verfügung:

Werner Kränzlein

Fachanwalt für Strafrecht
Mobil: 0172-4289090
mail@ra-kraenzlein.de

Michael Adams

Fachanwalt für Strafrecht
Mobil: 0171-8343030
mail@ra-adams.de

Alexander Eckstein

Fachanwalt für Strafrecht
Mobil: 0160-2820789
mail@ra-eckstein.de