Tel.: +49 (0)89 30 90 585-0 | E-Mail: mail-ät-muenchner-strafverteidiger.de

Kränzlein | Adams | Eckstein

FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Durchsuchung? Sofort Anwalt anrufen!

► Hier geht es direkt zu unseren 24h Notfallnummern

 

Die Durchsuchung ihrer Wohnung oder ihrer Geschäftsräume stellt einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte dar. Oft sind die Beschuldigten von der Hausdurchsuchung vollkommen überrascht. Umso wichtiger ist es, sich in derartigen Situationen ruhig und besonnen zu verhalten. Bestehen Sie auf ihre Rechte und rufen Sie als allererstes einen Anwalt an, bevor Sie überhaupt mit den Ermittlungsbehörden sprechen. Unter unseren Notrufnummern erreichen Sie die Anwälte Kränzlein, Adams und Eckstein 24 Stunden am Tag.

 

Wir helfen Ihnen während der Durchsuchung u.a. bei folgenden Fragen:

  • Ist die Hausdurchsuchung rechtmäßig, wurde eine Rechtsbelehrung durchgeführt?
  • Liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor?
  • Wie verhalte ich mich in der konkreten Situation?
  • Kann ich der Mitnahme bestimmter Dokumente/Hardware widersprechen?
  • Was sind Gemeindezeugen?
  • Kann ich eigene Kopien erstellen?
 

Vermeiden Sie unnötige Konfrontationen, leisten Sie keinen Widerstand, aber verzichten Sie nicht leichtfertig auf Ihre Rechte. Rufen Sie uns an, sobald die Behörden vor ihrer Tür stehen! Als engagierte Strafverteidiger stehen wir Ihnen bei einer Hausdurchsuchung gerne direkt vor Ort bei und wahren ihre Rechte. In jedem Fall gilt: Machen Sie niemals eine Aussage ohne rechtlichen Beistand, sondern lediglich Angaben zu ihrer Person. Das weitere Vorgehen besprechen wir nach unserem Eintreffen unter vier Augen. Speichern Sie sich unsere Notrufnummern am besten direkt in ihrem Mobiltelefon ab, so können Sie bei einer drohenden Untersuchung schnell reagieren.

»Unser Service für Sie«

Weiterführende Informationen rund um das Thema
Hausdurchsuchung

Die Strafverfolgungsorgane können zur Sicherung oder Gewinnung von Beweismitteln beim Beschuldigten und bei anderen Personen Durchsuchungen vornehmen. Diese Maßnahmen können sich auf eine Wohnung oder andere Räume, aber auch auf die Person selbst beziehen (Inhalte der Jacken- und Hosentaschen usw).

Eine Durchsuchung greift auf besonders drastische Weise in Grundrechte ein. Sie bedarf deshalb in jedem Fall einer speziellen Rechtsgrundlage, vor allem muss sie immer in einem angemessenen Verhältnis zum Tatvorwurf stehen. Wer als Beschuldigter von einer Hausdurchsuchung mit einer eventuellen Beschlagnahme von Gegenständen betroffen ist, sollte sich auf jeden Fall an einen Strafverteidiger wenden, um seine Rechte im Strafverfahren zu sichern.


Wie verhält man sich bei einer Durchsuchung?

Wenn Sie von einer Durchsuchung in Ihrer Wohnung oder Ihren Büroräumen betroffen sind, gilt als Erstes, die Nerven zu bewahren und sich nicht vorschnell zur Sache zu äußern. Bestehen Sie darauf, sofort mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht zu telefonieren. Dieses Recht haben Sie! Der Rechtsanwalt wird Ihnen am Telefon weitere Hinweise geben, wie Sie sich im konkreten Fall zu verhalten haben.

Wenn Sie keinen Strafverteidiger erreichen können, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, in dem aufgeführt ist, welche Räume durchsucht werden dürfen. Daraus ergibt sich nämlich gleichfalls, auf welche Räume sich die Durchsuchung nicht bezieht. Der Beschluss zeigt ebenfalls, nach welchen Gegenständen oder Unterlagen gesucht wird. Es kann vorteilhaft sein, diese Gegenstände selbst herauszugeben, um eine komplette Hausdurchsuchung abzuwenden. Eine freiwillige Herausgabe ohne Beschlagnahme kann allerdings auch eine strafbare Handlung nach § 203 StGB verwirklichen, wenn Sie beruflicher Geheimnisträger sind (Arzt, Seelsorger, Steuerberater etc.).

Lassen Sie sich also anwaltlich beraten. Die Mitnahme eines Computers kann dadurch verhindert werden, dass nur CDs, die Festplatte oder andere Datenträger herausgegeben werden. Bestehen Sie darauf, nach Abschluss der Durchsuchung eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses und des Sicherstellungsverzeichnisses zu bekommen, das eine Auflistung aller Gegenstände enthält, die mitgenommen wurden.


Wichtige gesetzliche Vorschriften zur Durchsuchung

  • Rechtsgrundlagen
    • Sicherung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken, § 94 StPO
    • Durchsuchung bei Verdächtigen, § 102 StPO
    • Durchsuchung bei anderen Personen, § 103 StPO
    • Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien, § 110 StPO
  • Rechtsmittel
    • Wenn die Durchsuchung noch andauert (vor der Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Beschlagnahme):
      • Beschwerde, § 304 StPO
      • Antrag auf gerichtliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO
    • Wenn die Durchsuchung abgeschlossen ist:
      • Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG
      • Verfassungsbeschwerde, § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (bei schwerwiegenden Verstößen)

Ihre Anwälte für Fragen bei Hausdurchsuchungen

Die Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Kränzlein, Adams & Eckstein in München stehen auch bei Durchsuchungen an Ihrer Seite. Wir setzen uns für Sie ein. Die Vornahme einer Durchsuchung weist in der Regel darauf hin, dass es sich bei dem zugrundeliegenden Tatvorwurf nicht um eine Kleinigkeit handelt und ein ernstzunehmendes Ermittlungsverfahren angelaufen ist. Wenden Sie sich deshalb gerne an uns – kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon! In dringenden Fällen können Sie auch unsere Notruf-Nummern nutzen!