Diebstahlsdelikte
Tatvorwurf Diebstahl?
Wir verteidigen Sie!
Sie haben in einer Drogerie Kosmetika gestohlen, haben Kleidung oder Elektronikartikel aus einem Kaufhaus entwendet? Sind Sie in ein Privathaus, ein Bürogebäude oder ein Geschäft eingebrochen? Haben Sie gar einen schweren Diebstahl mit Waffen verübt? Diebstahlsdelikte sind die in Deutschland am zweithäufigst vorkommenden Straftatbestände. Vom einfachen Ladendiebstahl bis zu besonders schwerwiegenden Begehungsweisen, z.B. mit einer Waffe, ist die Bandbreite groß. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Verteidigung unserer Mandanten bei Diebstahlsdelikten übernehmen wir gerne auch Ihren Fall!
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
- Ab wann gilt eine Sache als gestohlen?
- Ich bin noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten, welche Strafe erwartet mich?
- Ich habe nur eine „Kleinigkeit“ gestohlen, wird der Diebstahl trotzdem verfolgt?
- Bin ich mit einer Verurteilung vorbestraft?
- Muss ich mich an ein ausgesprochenes Hausverbot halten?
- Liegt ein Diebstahl mit Waffe vor, auch wenn die Waffe objektiv ungefährlich ist?
- Ab wann spricht man von Bandendiebstahl?
- Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Raub?
Ihnen wird der Vorwurf des Diebstahls gemacht? Zögern Sie nicht und wenden Sie sich direkt an uns! Als Ihre Rechtsanwälte erhalten wir Einblick in die Ermittlungsakte und können Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft kompetent verteidigen. Hier können Sie direkt Ihr Erstgespräch mit uns vereinbaren!