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FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Verhaftet? Sofort Anwalt anrufen!

Die Ermittlungsbehörden stehen mit einem Haftbefehl vor ihrer Tür? Oder wurden Sie als mutmaßlicher Täter ertappt und direkt festgenommen? Jetzt heißt es: Kühlen Kopf bewahren! Machen Sie keine Aussage, sondern nehmen Sie ihr Recht zu Schweigen wahr, bis sie mit ihrem Strafverteidiger ein Vorgehen besprochen haben. Nach einer Verhaftung oder Festnahme haben Sie das Recht, sofort einen Anwalt zu kontaktieren. Tun sie das! Als erfahrene Strafverteidiger sind wir – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten – für Sie da.

 

Wir helfen Ihnen während der Durchsuchung u.a. bei folgenden Fragen:

  • Wie lange dauert die U-Haft?
  • Liegen ein dringender Tatverdacht bzw. Haftgründe vor?
  • Welche Erfolgsaussichten hat eine Haftprüfung?
  • Hilft mir ein Geständnis oder die Belastung anderer Personen?
  • Ist Kontakt zu Dritten möglich?
 

Eine Verhaftung oder Festnahme ist eine besondere Ausnahmesituation, hier gilt es schnell zu handeln. Sind Sie selbst oder eine Familienmitglied davon betroffen? Rufen Sie uns direkt an – gerne auch auf unseren Notrufnummern außerhalb unserer Geschäftszeiten. Wir unterstützen Sie kompetent und zeigen Ihnen, was nun zu tun ist.

»Unser Service für Sie«

Weiterführende Informationen rund um das Thema
Verhaftung

Verhaftung und Festnahme gehören zu den einschneidensten Maßnahmen staatlicher Gewalt in die Freiheitsrechte des Bürgers. Meist kommt eine Festnahme für den Betroffenen völlig überraschend. In dieser Situation, die für den Verhafteten und seine Angehörigen naturgemäß von völliger Überforderung und Verzweiflung geprägt ist, werden vom Beschuldigten oftmals vorschnelle Entscheidungen getroffen. Immer wieder versuchen die Ermittlungsbehörden den Betroffenen zu einer schnellen Aussage zu bewegen – und unter dem Druck der Verhaftung sind viele Beschuldigte dazu bereit. Dabei ist es gerade in dieser Lage von entscheidender Bedeutung, einen kühlen Kopf zu bewahren. Oft ist es in dieser Situation ratsam, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich zunächst anwaltlich beraten zu lassen.


Wie geht es nach der Verhaftung weiter?

Spätestens am Tag nach der Verhaftung muss der Festgenommene dem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet darüber, ob der Haftbefehl eröffnet wird und ob er ggf. unter Auflagen außer Vollzug gesetzt werden kann. Der Ermittlungsrichter prüft, ob der Festgenommene der Tat dringend verdächtig ist, ob ein Haftgrund der Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr gegeben ist und ob die Untersuchungshaft insgesamt verhältnismäßig erscheint. Gerade dieser Termin ist für den weiteren Verfahrensfortgang besonders wichtig. Hier kann ein guter Anwalt für Strafrecht seine ganze Erfahrung und Kompetenz einsetzen, um die Untersuchungshaft zu verhindern und den Betroffenen zunächst wieder auf freien Fuß zu setzen.


Wichtige gesetzliche Vorschriften

  • Erlass des Haftbefehl, § 125 Strafprozessordnung (StPO)
    • Anordnungsbefugt ist der Richter, bei in Gefahr in Verzug auch ohne entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft.
    • Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls sind gemäß § 112 StPO ein dringender Tatverdacht, das Vorliegen von Haftgründen und die Verhältnismäßigkeit.
  • Vorläufige Festnahme, § 127 StPO
    • Das Jedermann-Festnahmerecht erlaubt es Privatpersonen, andere auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzuhalten, wenn diese auf frischer Tat betroffen sind und Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann (Abs. 1).
    • Staatsanwaltschaft und Polizei können eine Person festnehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen und Gefahr in Verzug ist (Abs. 2).
  • Erste Vernehmung, § 136 StPO
    • Der Beschuldigte ist über sein Schweigerecht und das Recht auf Hinzuziehung eines Anwalts zu belehren.

Verlangen Sie nach einem Rechtsanwalt!

Wenn Sie von einer Verhaftung und Festnahme betroffen sind, beachten Sie bitte:

  1. Sie haben als Beschuldigter ein Schweigerecht! Wir raten unseren Mandanten regelmäßig dazu, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
  2. Sie haben das Recht, jederzeit und sofort mit einem Strafverteidiger zu sprechen.

Beschuldigte schneiden sich immer wieder durch unbedachte Spontanaussagen den Weg zu einer möglichen Freilassung ab oder verschlechtern ihre Position im Strafverfahren erheblich. Es ist somit nicht in jedem Fall ratsam, sich sofort zur Sache zu äußern. Zu bedenken ist, dass jede Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft im Prozess auch gegen Sie verwendet werden kann. Dass Sie nicht zur Sache aussagen, darf dagegen nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Wir haben als Strafrechtsanwälte in München im Laufe der Jahre umfangreiche Erfahrungen gesammelt, welche Strategien im Strafverfahren zum Erfolg führen können und welche eher nicht. Wenden Sie sich deshalb gerne an die Fachanwälte für Strafrecht Kränzlein, Adams & Eckstein in München. Insbesondere im Fall einer Verhaftung und Festnahme können Sie jederzeit verlangen, sofort mit uns zu sprechen – im Notfall natürlich auch außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten. Selbstverständlich können Sie uns auch als Angehöriger eines Festgenommenen kontaktieren.