Tel.: +49 (0)89 30 90 585-0 | E-Mail: mail-ät-muenchner-strafverteidiger.de

Kränzlein | Adams | Eckstein

FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Straftat im Verkehr begangen? Wir verteidigen Sie!

Ihnen wird Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht zur Last gelegt? Sie haben an einem illegalen Autorennen teilgenommen? Oder haben Sie einen Verkehrsunfall mit Körperverletzung oder Todesfolge verursacht? Aufgrund der Fülle an Verkehrsteilnehmern bilden Verkehrsstraftaten einen Großteil der strafrechtlichen Praxis. Im Gegensatz zu Bußgeldverfahren können Straftaten im Verkehr schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Daher ist es sinnvoll, bereits vor einer Aussage bei der Polizei den Rat eines erfahrenen Strafverteidigers einzuholen.

 

Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:

  • Wie kann ein Gerichtstermin vermieden werden?
  • Welche Strafen und Nebenfolgen drohen?
  • Kann ich einen eigenen Sachverständigen beauftragen?
  • Droht ein Führerscheinentzug?
  • Kann die Sperrfrist nachträglich verkürzt werden?
  • Unfallflucht – Wie verhalte ich mich richtig?
 

Aus Erfahrung wissen wir: Oft kommen Verkehrsteilnehmer mit Straftatbeständen schneller in Kontakt, als sie denken. Eine versierte anwaltliche Vertretung ist dann unabdingbar, um empfindliche Strafen (Führerscheinverlust, Geld- und Freiheitsstrafen etc.) abzumildern. Die Fachanwälte für Strafrecht Kränzlein, Adams & Eckstein verfügen über mehr als 25 Jahre praktische Erfahrung in der Betreuung von Verkehrsstrafrechtssachen. Machen Sie sich unsere Kenntnisse zu Nutze! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

»Unser Service für Sie«

Weiterführende Informationen rund um das Thema
Verkehrsstraftaten

Das Verkehrsstrafrecht spielt in der Praxis der Strafgerichte eine wichtige Rolle. Dies resultiert aus der großen Zahl der Verkehrsteilnehmer, der Häufigkeit von Verkehrsunfällen und der Vielzahl von Geschwindigkeits- und Fahrzeugkontrollen durch die Polizei. Entsprechend kommen die meisten Verkehrsteilnehmer im Laufe der Jahre mit dem Verkehrsstrafrecht in Berührung.

Oft kommt die Beschuldigung, man sei in einen Unfall verwickelt gewesen oder habe sich von einem Unfallort unerlaubt entfernt, völlig überraschend. Auch Unfälle die der Fahrer nicht bemerkt, setzen ein Ermittlungsverfahren in Gang. Entsprechend ist es zur Wahrung der eigenen Position wichtig, vor einer Aussage bei der Polizei einen Strafverteidiger zu mandatieren und sich beraten zu lassen.


Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

Im Verkehrsstrafrecht spielen Sachverständigengutachten eine bedeutende Rolle, um das Gericht kompetent zu unterstützen. So wird die Frage der Bemerkbarkeit eines Unfalls, der Ursächlichkeit zwischen Unfall und Verletzungsfolgen, aber auch bei Alkoholisierung und Drogenkonsum unter Zuhilfenahme eines Gutachters beurteilt. Hier ist ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht mit besonderem Fachwissen im Verkehrsstrafrecht gefragt, um für Sie auf Augenhöhe mit dem Gutachter einzutreten.

Wie in allen Bereichen des Strafrechts reicht der Strafrahmen von Geld- bis Freiheitsstrafe. Gerade bei Wiederholungstätern kommt es schnell zu Vollzugsstrafen. Daneben spielt der Führerscheinentzug in der Form von Fahrverbot bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis eine bedeutende Rolle. Hier hilft Ihnen eine Anwaltskanzlei für Strafrecht durch Beratung und Verteidigung vor Gericht, die teilweise existentiellen Folgen abzumildern.


Wichtige gesetzliche Regelungen zum Verkehrsstrafrecht

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
    • „Fahrerflucht” oder „Unfallflucht”
    • Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, bevor Feststellungen über die Person, das Fahrzeug und die Art der Beteiligung getroffen werden können.
  • Fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, §§ 222, 229 StGB
    • Häufig im Zusammenhang mit Unfällen im Straßenverkehr vorkommende Delikte
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
    • Eingriff von außen in den Straßenverkehr, der andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert in Gefahr bringt
    • Beispiele: Beschädigung von Fahrzeugen, Bereiten von Hindernissen
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
    • Grob verkehrswidriges Verhalten eines Fahrzeugführers, das andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet
  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
    • Fahren eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer Drogen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsstrafrecht in München

Unterliegen Sie nicht dem Irrtum, Verkehrsstraftaten würden mit einem Strafzettel geahndet. Wahren Sie Ihre Rechte bei Geld- bzw. Freiheitsstrafe und Führerscheinmaßnahmen. Als erfahrene Fachanwälte für Strafrecht können wir auf ein Netzwerk von Sachverständigen, Verkehrspsychologen und weiteren Anwälten zurückgreifen, um Sie optimal zu unterstützen. Treten Sie mit uns in Kontakt, noch bevor Sie gegenüber der Polizei Angaben zum Sachverhalt machen. Die Kanzlei Kränzlein, Adams & Eckstein in München ist auch im Verkehrsrecht ein verlässlicher und kompetenter Partner.