Verkehrsstrafrecht
Straftat im Verkehr begangen?
Wir verteidigen Sie!
Ihnen wird Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht zur Last gelegt? Sie haben an einem illegalen Autorennen teilgenommen? Oder haben Sie einen Verkehrsunfall mit Körperverletzung oder Todesfolge verursacht? Aufgrund der Fülle an Verkehrsteilnehmern bilden Verkehrsstraftaten einen Großteil der strafrechtlichen Praxis. Im Gegensatz zu Bußgeldverfahren können Straftaten im Verkehr schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Daher ist es sinnvoll, bereits vor einer Aussage bei der Polizei den Rat eines erfahrenen Strafverteidigers einzuholen.
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
- Wie kann ein Gerichtstermin vermieden werden?
- Welche Strafen und Nebenfolgen drohen?
- Kann ich einen eigenen Sachverständigen beauftragen?
- Droht ein Führerscheinentzug?
- Kann die Sperrfrist nachträglich verkürzt werden?
- Unfallflucht – Wie verhalte ich mich richtig?
Aus Erfahrung wissen wir: Oft kommen Verkehrsteilnehmer mit Straftatbeständen schneller in Kontakt, als sie denken. Eine versierte anwaltliche Vertretung ist dann unabdingbar, um empfindliche Strafen (Führerscheinverlust, Geld- und Freiheitsstrafen etc.) abzumildern. Die Fachanwälte für Strafrecht Kränzlein, Adams & Eckstein verfügen über mehr als 25 Jahre praktische Erfahrung in der Betreuung von Verkehrsstrafrechtssachen. Machen Sie sich unsere Kenntnisse zu Nutze! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.