Kapitalstrafrecht
Sie werden eines Tötungsdelikts beschuldigt?
Wir verteidigen Sie!
Es geht um viel! Mord und Totschlag gehören zu den schwerwiegendsten Verbrechen im deutschen Strafrecht. Wenn Sie mit einem Tatvorwurf dieser Größenordnung konfrontiert sind, ist die Hilfe eines erfahrenen anwaltlichen Beistands unerlässlich, um eine sinnvolle und zielführende Prozessstrategie zu entwickeln. Die Strafen für Delikte im Kapitalstrafrecht sind beträchtlich bis hin zu lebenslang, kleine Details in der Prozesstaktik machen hier oft das berühmte Zünglein an der Waage aus. Die Anwälte Kränzlein, Adams & Eckstein haben über 25 Jahre Erfahrung in der Prozessführung bei Tötungsdelikten. Lassen Sie sich von uns unterstützen!
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
- Ich bin ein Angehöriger des Beschuldigten. Was kann ich jetzt tun?
- Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?
- Muss ich in Untersuchungshaft? Wenn ja, wie lange?
- Wie gehe ich mit möglicher medialer Aufmerksamkeit um?
- Wie kann ich Notwehr nachweisen?
- Welche Strafe erwartet mich?
- Schuldfähig – ja, nein, vermindert?
Bei der Verteidigung in Kapitalstrafsachen ist vom Anwalt der maximale Einsatz gefordert, denn es geht oft schlicht um die gesamte Existenz des Beklagten. Wir brennen für unseren Beruf und unterstützen Sie in Ihrem Verfahren zu 100%. Sie oder ein Angehöriger werden verdächtigt eine Straftat gegen das Leben verübt zu haben? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie sofort ein persönliches Erstgespräch! Wenn es noch schneller gehen muss, erreichen Sie uns rund um die Uhr über unseren Anwalt-Notruf.