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Kränzlein | Adams | Eckstein

FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Sie werden eines Tötungsdelikts beschuldigt? Wir verteidigen Sie!

Es geht um viel! Mord und Totschlag gehören zu den schwerwiegendsten Verbrechen im deutschen Strafrecht. Wenn Sie mit einem Tatvorwurf dieser Größenordnung konfrontiert sind, ist die Hilfe eines erfahrenen anwaltlichen Beistands unerlässlich, um eine sinnvolle und zielführende Prozessstrategie zu entwickeln. Die Strafen für Delikte im Kapitalstrafrecht sind beträchtlich bis hin zu lebenslang, kleine Details in der Prozesstaktik machen hier oft das berühmte Zünglein an der Waage aus. Die Anwälte Kränzlein, Adams & Eckstein haben über 25 Jahre Erfahrung in der Prozessführung bei Tötungsdelikten. Lassen Sie sich von uns unterstützen!

 

Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:

  • Ich bin ein Angehöriger des Beschuldigten. Was kann ich jetzt tun?
  • Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?
  • Muss ich in Untersuchungshaft? Wenn ja, wie lange?
  • Wie gehe ich mit möglicher medialer Aufmerksamkeit um?
  • Wie kann ich Notwehr nachweisen?
  • Welche Strafe erwartet mich?
  • Schuldfähig – ja, nein, vermindert?
 

Bei der Verteidigung in Kapitalstrafsachen ist vom Anwalt der maximale Einsatz gefordert, denn es geht oft schlicht um die gesamte Existenz des Beklagten. Wir brennen für unseren Beruf und unterstützen Sie in Ihrem Verfahren zu 100%. Sie oder ein Angehöriger werden verdächtigt eine Straftat gegen das Leben verübt zu haben? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie sofort ein persönliches Erstgespräch! Wenn es noch schneller gehen muss, erreichen Sie uns rund um die Uhr über unseren Anwalt-Notruf.

»Unser Service für Sie«

Weiterführende Informationen rund um das Thema
Kapitalstrafrecht

Kapitalstrafrecht ist ein Begriff, der vom Gesetz selbst nicht verwendet wird. Der Strafjurist versteht unter diesem Begriff besonders schwere, gegen das menschliche Leben gerichtete Straftaten. Als Kapitalstraftaten gelten in erster Linie also Mord und Totschlag. Bei diesen Delikten geht es um sehr viel. So wird ein Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht, die eine vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft vor Ablauf von 15 Jahren verbietet.

Aber auch die anderen Delikte aus dem Bereich des Kapitalstrafrechts werden mit langjährigen Vollzugsstrafen geahndet. Wer wegen eine Kapitalstraftat im Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden steht, wird sich regelmäßig auch mit einem hohen Interesse von Seiten der Öffentlichkeit und dem Druck der Medien konfrontiert sehen. Des Weiteren ist die Anordnung von Untersuchungshaft bei Mord und Totschlag der Regelfall, ohne dass es den sonst erforderlichen Haftgrund der Flucht (gefahr) oder Verdunklungsgefahr bedarf (§ 112 Abs. 3 StPO).

 

Das Schwurgericht als erste Instanz

Dem Druck eines Kapitalstrafverfahrens zu begegnen und diesem Druck standzuhalten, ist ohne kompetenten anwaltlichen Beistand nicht möglich. Ein Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung in Kapitalstrafverfahren wird gemeinsam mit seinem Mandanten eine sinnvolle Prozessstrategie entwickeln, um vor dem erstinstanzlich verhandelnden Landgericht (Schwurgericht) ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Der Strafverteidiger wird sich für seinen Mandanten mit vielen wichtigen Aspekten auseinanderzusetzen haben: Sind genügend verwertbare Beweise für die Täterschaft vorhanden? Wie ist die Tat rechtlich einzuordnen? Wie steht es um die Schuldfähigkeit des Beschuldigten? Manchmal sind es Nuancen, die die Weichen zwischen einer Verurteilung wegen Mordes oder wegen Totschlages stellen und damit über den Ausspruch einer lebenslangen oder einer (nur) zeitigen Freiheitsstrafe entscheiden. Gerade das Kapitalstrafrecht eröffnet für einen guten Anwalt für Strafrecht regelmäßig diverse Ansatzpunkte, an die sich gewinnbringend eine Verteidigungsstrategie anknüpfen lässt.

 

Die zentralen Delikte des Kapitalstrafrechts sind:

  • Totschlag, § 212 StGB (Strafgesetzbuch)
    • Die vorsätzliche Tötung eines Menschen
    • Diese Tat wird mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Besonders schwere oder minder schwere Fälle können den Strafrahmen verschieben.
  • Mord, § 211 StGB
    • Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet (§ 211 Abs. II StGB).
  • Andere Straftaten, die teilweise erheblich mildere Strafen zulassen:
    • Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
    • Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
    • Aussetzung mit Todesfolge, § 221 Abs. 1, 3 StGB
    • Beteiligung an einer Schlägerei (die den Tod eines Menschen zur Folge hat), § 231 StGB
 

Kompetente Strafverteidigung bei Kapitaldelikten

Nicht nur juristisches Fachwissen spielt im Kapitalstrafrecht eine Rolle. Der Strafverteidiger sieht sich hier auch mit Fragestellungen aus Rechtsmedizin, Kriminalistik, Psychiatrie und Psychologie konfrontiert. Sich sensibel, seriös und fachlich kompetent auf die Belange eines Kapitalstrafverfahrens einstellen zu können, sind die Qualitäten, die wir als Fachanwälte für Strafrecht für uns und unsere Mandanten in Anspruch nehmen.

Die Kanzlei Kränzlein, Adams & Eckstein in München steht Ihnen gerne mit langjähriger Erfahrung und Engagement strafverteidigend und betreuend zur Seite, wenn es um den Tatvorwurf eines Tötungsdeliktes geht. Nehmen Sie deshalb jederzeit Kontakt zu uns auf, im Notfall auch außerhalb unserer Kanzleiöffnungszeiten über unsere Notruf-Nummern. Selbstverständlich können Sie uns auch als Angehörige eines Festgenommenen kontaktieren.