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Bestechung und Bestechlichkeit sind auch in kleinem Rahmen kein Kavaliersdelikt, sondern werden konsequent strafrechtlich verfolgt und durchaus auch mit Freiheitsstrafen geahndet. Oft werden dem Beschuldigten zudem weitere Begleitdelikte wie Untreue oder Steuerhinterziehung zur Last gelegt, die zu einer Straferhöhung führen. Die Grenzen zwischen Freundschaftsdiensten und dem Erlangen bzw. Vergeben verbotener Vorteile sind zuweilen fließend. Daher sind Korruptionsvorwürfe ein kompliziertes rechtliches Feld, für dessen Bearbeitung man Erfahrung benötigt.
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
Sind Sie von einem Korruptionsvorwurf überrascht worden? Bereits im Anfangsstadium eines Verdachts sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger zu Rate ziehen, der Ihnen fachkundig zur Seite stehen kann. Oft beruhen derartige Ermittlungen auf Missverständnissen und können mit gezielter Beweisführung aus dem Weg geschafft werden. Wenden Sie sich schnellstmöglich an uns! Wir können für Sie früh im Verfahren Einfluss nehmen und verteidigen Sie mit vollem Einsatz gegenüber die Ermittlungsbehörden. Rufen Sie uns direkt an oder vereinbaren Sie per Mail ein persönliches Erstgespräch zu ihrem Fall.
»Unser Service für Sie«
Korruption ist ein weltweit verbreitetes Phänomen, das infolge konsequenter Ermittlungstätigkeit vermehrt aufgedeckt wird. Im Allgemeinen wird unter Korruption der Missbrauch einer Vertrauensstellung in der Wirtschaft oder in einem öffentlichen Amt verstanden. Im Einzelnen bestehen zum Teil Probleme bei der Abgrenzung zum legalen Handeln, beispielsweise bei der Einschätzung des sog. Unrechtszusammenhangs. Dabei geht es bei den Tatbeständen des Korruptionsstrafrechts um Abgrenzungen zu Leistungen, die als sozialadäquat angesehen werden, da sie der Höflichkeit oder der Gefälligkeit entsprechen. Gerade bei Korruptionsvorwürfen ist rechtsanwaltlicher Beistand deshalb schon in einem sehr frühen Verfahrensstadium sinnvoll.
In Deutschland wurde in jüngster Zeit die Verfolgung im Bereich des Korruptionsstrafrechts verstärkt. Seitdem das „Schmieren” auch im Wirtschaftsverkehr unter Strafe gestellt wurde, ist die Zahl der Verfahren deutlich gestiegen – gleichzeitig aber auch die Rechtsunsicherheit. Die Grenzen zwischen behörden- und geschäftsüblichen Gewohnheiten und der Illegalität sind manchmal fließend. Hierbei besteht die Abgrenzungsproblematik, was unter Berücksichtigung des sozial Üblichen gerade noch gewährt werden kann. Das gilt auch im internationalen Verkehr. Für Beschuldigte ist es deswegen wichtig, vor jeder Aussage gegenüber Strafverfolgungsbehörden einen Strafrechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Strafverteidigung u. a. bei diesen Vorwürfen:
Wer sich dem Vorwurf einer Korruptionsstraftat ausgesetzt sieht, sollte schnell handeln. Ohne juristischen Beistand durch einen guten Anwalt für Strafrecht ist eine wirksame Verteidigung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts bzw. der Straftaten im Amt faktisch nicht möglich. Unabdingbare Voraussetzung für das Entwickeln einer sinnvollen Verteidigungsstrategie ist aufgrund der oft komplexen Beweislage die Kenntnis der vollständigen Ermittlungsakte. Diese erhält nur Ihr Strafverteidiger im Rahmen der beantragten Akteneinsicht. Neben einer etwaigen Freiheitsstrafe drohen auch Nebenfolgen, die sich aus speziellen Regelungen für die jeweilige Berufsgruppe ergeben.
Die Fachanwälte für Strafrecht Kränzlein, Adams & Eckstein in München bringen fachliches Wissen und praktische Erfahrung mit, um für Sie einen effektiven rechtlichen Schutz im Korruptionsstrafrecht zu gewährleisten. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Email oder nehmen Sie den Notruf-Button in besonders dringenden Fällen.
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