Korruptionsstrafrecht
Tatvorwurf Korruption?
Wir verteidigen Sie!
Bestechung und Bestechlichkeit sind auch in kleinem Rahmen kein Kavaliersdelikt, sondern werden konsequent strafrechtlich verfolgt und durchaus auch mit Freiheitsstrafen geahndet. Oft werden dem Beschuldigten zudem weitere Begleitdelikte wie Untreue oder Steuerhinterziehung zur Last gelegt, die zu einer Straferhöhung führen. Die Grenzen zwischen Freundschaftsdiensten und dem Erlangen bzw. Vergeben verbotener Vorteile sind zuweilen fließend. Daher sind Korruptionsvorwürfe ein kompliziertes rechtliches Feld, für dessen Bearbeitung man Erfahrung benötigt.
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
- Welche Vorteilsarten gibt es?
- Liegt eine Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung vor?
- Liegt eine Bestechung oder Bestechlichkeit vor?
- Wann geht Klimapflege in Bestechung über?
- Ich habe mich erpressbar gemacht. Was kann ich tun?
- Wie kann ich falsche Vorwürfe ausräumen?
- Droht Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr?
Sind Sie von einem Korruptionsvorwurf überrascht worden? Bereits im Anfangsstadium eines Verdachts sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger zu Rate ziehen, der Ihnen fachkundig zur Seite stehen kann. Oft beruhen derartige Ermittlungen auf Missverständnissen und können mit gezielter Beweisführung aus dem Weg geschafft werden. Wenden Sie sich schnellstmöglich an uns! Wir können für Sie früh im Verfahren Einfluss nehmen und verteidigen Sie mit vollem Einsatz gegenüber die Ermittlungsbehörden. Rufen Sie uns direkt an oder vereinbaren Sie per Mail ein persönliches Erstgespräch zu ihrem Fall.