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Kränzlein | Adams | Eckstein

FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Alexander Eckstein

Rechtsanwalt – Fachanwalt für Strafrecht

“Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum
gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.”

Artikel 6 Absatz 2 Menschenrechtskonvention (MRK)

Werdegang

  • Geboren 1974 in Hessen, im Jahr 1979 nach Bayern gezogen.
  • Ab dem Wintersemester 1994/1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit anschließendem Rechtsreferendariat.
  • Im Jahre 2004 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt in München.
  • Zunächst einige Jahre Tätigkeit in einer überörtlichen Strafverteidigerkanzlei. Im Frühjahr 2010 Gründung einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei unter Zusammenschluss mit den Strafverteidigern Werner Kränzlein und Michael Adams.
  • Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München im Jahr 2011.

 

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München (RAK München)
  • Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen AnwaltVereins (DAV)
  • Münchner AnwaltVerein (MAV)
  • Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)
  • Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ)
  • Dozent für Rechtsreferendare im Justizausbildungszentrum München