Körperverletzungsdelikte
Tatvorwurf Körperverletzung?
Wir verteidigen Sie!
Waren Sie an einer Schlägerei beteiligt oder haben Sie im Streit einen anderen verletzt? Haben Sie einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen ist? Das Feld der Körperverletzungsdelikte ist weit gefasst. So gilt z.B. auch Stalking als Form der Körperverletzung, wenn das Opfer körperliche Einschränkungen davon trägt. Eine Strafanzeige wegen Körperverletzung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, denn daraus können sich – je nach Schwere des Delikts – beträchtliche Schmerzensgeldansprüche und Freiheitsstrafen ergeben. Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Strafverfahren und beantworten Ihnen schnell und kompetent alle unklaren Punkte.
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
- Welche Arten der Körperverletzung werden im Strafrecht unterschieden?
- Ist ein Täter-Opfer-Ausgleich sinnvoll?
- Wann mache ich mich der Misshandlung von Schutzbefohlenen strafbar?
- Wie wird Körperverletzung im Jugendstrafrecht gehandhabt?
- Ich bin Arzt. Wann fallen ärztliche Behandlungen unter Körperverletzung?
- Mache ich mich durch den Widerstand gegen meine polizeiliche Festnahme strafbar?
- Soll ich mich zum Tatvorwurf gegenüber der Polizei äußern?
Wir haben über viele Jahre unzählige Mandanten wegen Körperverletzungsdelikten verteidigt und konnten regelmäßig sehr gute Ergebnisse erzielen. Gerne unterstützen wir auch Sie in Ihrem Strafverfahren. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihr persönliches Erstgespräch in unserer Kanzlei in München. Wir setzen uns mit höchster Motivation für Sie ein und streiten für Ihre Interessen!