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Körperverletzungsdelikte

Tatvorwurf Körperverletzung?
Wir verteidigen Sie!

Waren Sie an einer Schlägerei beteiligt oder haben Sie im Streit einen anderen verletzt? Haben Sie einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen ist? Das Feld der Körperverletzungsdelikte ist weit gefasst. So gilt z.B. auch Stalking als Form der Körperverletzung, wenn das Opfer körperliche Einschränkungen davon trägt. Eine Strafanzeige wegen Körperverletzung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, denn daraus können sich – je nach Schwere des Delikts – beträchtliche Schmerzensgeldansprüche und Freiheitsstrafen ergeben. Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Strafverfahren und beantworten Ihnen schnell und kompetent alle unklaren Punkte.

Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:

  • Welche Arten der Körperverletzung werden im Strafrecht unterschieden?
  • Ist ein Täter-Opfer-Ausgleich sinnvoll?
  • Wann mache ich mich der Misshandlung von Schutzbefohlenen strafbar?
  • Wie wird Körperverletzung im Jugendstrafrecht gehandhabt?
  • Ich bin Arzt. Wann fallen ärztliche Behandlungen unter Körperverletzung?
  • Mache ich mich durch den Widerstand gegen meine polizeiliche Festnahme strafbar?
  • Soll ich mich zum Tatvorwurf gegenüber der Polizei äußern?

Wir haben über viele Jahre unzählige Mandanten wegen Körperverletzungsdelikten verteidigt und konnten regelmäßig sehr gute Ergebnisse erzielen. Gerne unterstützen wir auch Sie in Ihrem Strafverfahren. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihr persönliches Erstgespräch in unserer Kanzlei in München. Wir setzen uns mit höchster Motivation für Sie ein und streiten für Ihre Interessen!

Unser Service für Sie
Körperverletzungsdelikte, Tatvorwurf Körperverletzung, Strafveteidigung in München

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Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Kränzlein, Adams & Eckstein in München bei einer Besprechung

Unser Service für Sie

Vorwurf der Körperverletzung: Was Sie jetzt wissen müssen

Auch bei Vorwürfen der Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) ist das Schweigerecht Ihr wichtigstes Verteidigungsmittel. Ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Fachanwalt riskieren Sie durch unbedachte Aussagen eine Verurteilung oder ggf. nachfolgend eine hohe Schmerzensgeldforderung. Wir klären für Sie die mögliche rechtliche Einordnung der Tat (fahrlässige, vorsätzliche, gefährliche oder schwere Körperverletzung) und prüfen entlastende Umstände, wie beispielsweise eine vorliegende Notwehr (§ 32 StGB).

Verfahrensablauf: Was passiert als Nächstes?

  • Ermittlungsverfahren: Polizei und Staatsanwaltschaft vernehmen Zeugen zum Tatablauf und sichern Beweise, wie z. B. ärztliche Atteste oder Videoaufnahmen.
  • Ladung als Beschuldigter: Sie werden durch die Ermittlungsbehörden zur Vernehmung aufgefordert. Kontaktieren Sie uns umgehend und äußern Sie sich derzeit nicht.
  • Akteneinsicht: Wir fordern zunächst die Ermittlungsakten an, um die Beweislage mit Ihnen rechtlich zu bewerten.
  • Verteidigung: Wir prüfen die Chancen einer etwaigen Verfahrenseinstellung oder bereiten mit Ihnen den weiteren Verfahrensablauf bis hin zur gerichtlichen Hauptverhandlung vor.

Weiterführende Informationen rund um das Thema Körper­verletzung

Körperverletzungsdelikte finden im gesellschaftlichen Zusammenleben häufig statt. Oft handelt es sich um strafrechtlich folgenlose Taten, weil sie nicht angezeigt werden. Die vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung erfordern einen wirksamen Strafantrag des Verletzten, bzw. die Feststellung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Dennoch nehmen in der Praxis der Strafgerichte Körperverletzungen einen erheblichen Raum ein.

Im 17. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches finden sich die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Auch bei Körperverletzungsdelikten sind es manchmal kleine Details, die für Freispruch oder Freiheitsstrafe, für die Einstellung oder die Eröffnung des Verfahrens ausschlaggebend sind.

Nicht selten sind es Gutachten von Sachverständigen, die bei einer Gerichtsverhandlung den Ausschlag geben und letztlich darüber entscheiden, ob eine Verletzung auf ein Körperverletzungsdelikt zurückgeführt werden kann oder nicht. Und auch die Frage, ob der Täter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, wird entscheidend für die Strafzumessung sein. Zudem beruhen gerade Verfahren wegen eines Körperverletzungsdelikts oft auf mehreren Zeugenaussagen. Hier ist es die Aufgabe eines Strafverteidigers, ggf. bestehende Widersprüche bei unterschiedlichen Zeugenaussagen festzustellen und dies zu Gunsten des Angeklagten umzusetzen.

Details

Körperverletzungs­delikte im Strafverfahren

Als erfahrene Rechtsanwälte für Strafrecht kennen wir die Besonderheiten eines Strafverfahrens wegen Körperverletzungsdelikten und verfügen über das juristische Fachwissen, die Rechte unserer Mandanten effektiv zu wahren. Der staatliche Strafanspruch kann nur unter genau formulierten rechtlichen Voraussetzungen durchgesetzt werden. Es ist die Aufgabe Ihres Strafverteidigers, auf die Einhaltung der strengen Vorschriften der Strafprozessordnung im Sinne des Mandanten – durchaus parteilich – zu achten. Denn nur so können die Rechte eines Beschuldigten im Strafverfahren auch effektiv gewahrt werden.

Die wichtigsten Tatbestände der Körperverletzung

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB

  • Der Grundtatbestand enthält die Definition der Körperverletzung, nämlich eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
  • Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB

  • Beispiele: Einsatz einer Waffe, gemeinschaftliche Begehung, lebensgefährdende Behandlung
  • Strafrahmen: 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe

Schwere Körperverletzung, § 226 StGB

  • Körperverletzung, die beim Opfer einen schweren Schaden verursacht
  • Beispiele: Verlust des Seh-, Gehör- oder Sprechvermögens, Entstellung oder Behinderung
  • Strafrahmen: 1 Jahr bis 10 Jahre Freiheitsstrafe

Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB

  • Spielt in der Praxis vor allem im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eine erhebliche Rolle
  • Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

Vermeiden Sie unnötige Risiken!

Das Spektrum möglicher Rechtsfolgen ist gerade bei Körperverletzungsdelikten sehr groß. Bei Ersttätern machen Einstellungen wegen Geringfügigkeit bzw. unter Auflagen einen wesentlichen Anteil aller Verfahrensbeendigungen bei Körperverletzungen aus. Häufig werden Geldstrafen im Strafbefehlsverfahren unter Vermeidung einer Hauptverhandlung ausgesprochen. Aber auch Freiheitsstrafen sind nicht selten. Wenn es sich allerdings um Qualifikationstatbestände der Körperverletzungsdelikte handelt, sind Freiheitsstrafen im Regelfall zwingend. Gehen Sie deshalb kein Risiko ein! Wenden Sie sich an die Kanzlei Kränzlein, Adams & Eckstein in München, um sich kompetent von einem Fachanwalt für Strafrecht vertreten zu lassen. Nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder Telefon auf. Benutzen Sie in dringenden Fällen den Notruf-Button.

Kränzlein | Adams | Eckstein

Ihr Rechtsanwaltsteam in München, im Landkreis und Bundesweit

Wir vertreten Ihre Interessen optimal gegenüber den Ermittlungsbehörden und den Strafgerichten. Jederzeit stellen wir die individuelle Problemlösung Ihres Falles in den Vordergrund.

Werner Kränzlein

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Michael Adams

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Alexander Eckstein

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Häufige Fragen (FAQ) zur Körperverletzung

Welche Strafe droht Ersttätern bei einer Körperverletzung?

Bei einer vorsätzlichen Körperverletzung (§ 223 StGB) können Ersttäter im Fall einer Verurteilung abhängig von den Tatfolgen meist noch mit einer Geldstrafe rechnen. Auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 oder § 153a StPO kann bei frühzeitigem Tätigwerden eines Rechtsanwaltes ein realistisches Ziel sein, um einen Eintrag im Führungszeugnis zu vermeiden.

Wann liegt rechtlich eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) vor?

Gefährlich ist die Tat unter anderem dann, wenn sie mittels einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs (z. B. einem festen Schuh oder einer Flasche) oder gemeinschaftlich begangen wurde. Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe vor. In unserer langjährigen Praxis als Fachanwälte für Strafrecht in München zeigt sich, dass die Abgrenzung zur einfachen Körperverletzung oft über entscheidende Details geht. Frühzeitige anwaltliche Begleitung ist hier besonders wichtig.

Kann ein Opfer die Anzeige wegen Körperverletzung zurückziehen?

Die vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung erfordern einen wirksamen Strafantrag des Verletzten. Zieht das Opfer diesen zurück, kann das Verfahren eingestellt werden, sofern die Staatsanwaltschaft kein ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. In diesem Fall wird auch gegen den Willen des Opfers von Amts wegen weiter ermittelt.

Wann ist bei einer Körperverletzung von Notwehr (§ 32 StGB) auszugehen?

Notwehr erfordert einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff. Die Abwehrhandlung muss erforderlich und geboten sein. Wir prüfen für Sie fachkundig, ob eine zur Straffreiheit führende Notwehrsituation vorlag.

Wie ich nach einer Körperverletzung aktiv zu einer Strafmilderung beitragen?

Ein frühzeitiger Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) kann das Strafmaß mildern und hilft, zivilrechtliche Ansprüche kostengünstiger und außergerichtlich zu regeln, sofern das Opfer mitwirkt. Wir beraten Sie dazu in einem persönlichen Erstgespräch in unserer Kanzlei in München.

Gemeinsam mit Kompetenz und Durchsetzungs­kraft

Mit über 25 Jahren Erfahrung
kämpfen wir für Ihr Recht

Egal wie der Tatvorwurf lautet, bei Vorwürfen im Strafrecht geht es um viel. Als Mandant benötigen Sie einen hochmotivierten Strafverteidiger, der sich zu 100% für Sie & Ihren Fall einsetzt. Die Anwaltssozietät Kränzlein, Adams & Eckstein ist eine ausschließlich auf die Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei in München mit über 25 Jahren Erfahrung. Direkt am Strafjustizzentrum gelegen, kämpfen wir für Sie engagiert um das bestmögliche Ergebnis und schöpfen dabei alle rechtlichen Möglichkeiten aus.

Sei es die Verteidigung vor dem Amtsgericht, im Berufungsverfahren vor dem Landgericht oder bei Fragen des Haftaufschubs – die drei Münchner Strafverteidiger sind jederzeit für Sie da. Mit unseren Notfallnummern stehen wir Ihnen zudem auch außerhalb unserer Bürozeiten bei einer Verhaftung oder bei einer Durchsuchung zur Verfügung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Über 25 Jahre
Erfahrung

Schnelle
Terminvergabe

Direkt am
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Im Notfall immer
erreichbar

3 ausgewiesene Fachanwälte für Strafrecht

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