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Kränzlein | Adams | Eckstein

FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Vorwurf Sexualstraftat? Wir verteidigen Sie!

Auf ihrem Computer wurden illegale pornographische Inhalte gefunden? Werden Sie der sexuellen Nötigung oder gar der Vergewaltigung beschuldigt? Kaum ein Delikt ist in unserer Gesellschaft emotionaler besetzt als Straftaten mit sexuellem Hintergrund. Auch die Medien haben in der Regel ein gesteigertes Interesse an derartigen Delikten. Vorverurteilungen noch vor der eigentlichen Verhandlung sind keine Seltenheit. Um ihre Rechte 100% wahren zu können und eine gesellschaftliche Stigmatisierung von ihrer Person und Ihrer Familie abzuwenden, ist die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei unabdingbar. Die Fachanwälte Kränzlein, Adams & Eckstein greifen auf jahrelange praktische Erfahrung im Bereich der Sexualdelikte zurück und verteidigen Sie diskret und professionell.

 

Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:

  • Ist es möglich, das Verfahren außergerichtlich beizulegen?
  • Erfolgt eine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis?
  • Soll ich mich ohne Anwalt gegenüber der Polizei äußern?
  • Welcher Spielraum besteht bei der Verteidigung?
  • Welche Rolle spielen Glaubwürdigkeitsgutachten?
  • Gibt es Zeugenbefragungen im beruflichen Bereich?
  • Ich arbeite in einem Heilberuf. Kann mir die Approbation entzogen werden?
 

Spätestens bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung sollten Sie ihren Fall an einen Spezialisten für Sexualstrafrecht übergeben. Besuchen Sie uns zu einem Erstgespräch in unserer Kanzlei. Wir bieten Ihnen einen vertrauensvollen Rahmen, in dem wir uns diskret Ihrer Problematik annehmen und Ihnen zuhören. Wir ergreifen erste Maßnahmen, nehmen Einsicht in die Ermittlungsakten, überprüfen die Plausibilität belastender Aussagen und erarbeiten eine passgenaue Verteidigungsstrategie. Für einen schnellen Termin rufen Sie uns sofort an oder kontaktieren Sie uns per Mail!

»Unser Service für Sie«

Weiterführende Informationen rund um das Thema
Sexualstraftaten

Bei Vorwürfen wegen Sexualstraftaten (sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und weitere Delikte) steht die gesellschaftliche Existenz des Beschuldigten auf dem Spiel. Bereits durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird das Ansehen des Beschuldigten und seiner Angehörigen beschädigt, im Extremfall sogar zerstört – vor jeglichem Beweis der Täterschaft. In der Hauptverhandlung geht es oft um langjährige und empfindliche Freiheitsstrafen.

Nicht selten hängt dann die Frage, ob der Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird, von der Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines einzigen Zeugen ab. Der Fall des letztlich freigesprochenen Meteorologen Kachelmann ist hier sicherlich jedem in Erinnerung. Neben den Belastungszeugen spielen oft psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten eine bedeutende Rolle, die von einem Verteidiger kritisch zu prüfen sind. Als Anwälte einer Fachanwaltskanzlei für Strafrecht kennen wir die Besonderheiten und speziellen Schwierigkeiten eines solchen Strafprozesses aus langjähriger Erfahrung.


In dubio pro reo auch in Sexualstrafverfahren

Gerade im Sexualstrafrecht kommt es immer wieder zur klassischen Prozesssituation „Aussage gegen Aussage”. Der Vorwurf beruht allein auf der Aussage eines Zeugen, der Angeklagte bestreitet. Auch sind Falschbeschuldigungen bezüglich Sexualstraftaten nachweislich nicht selten. Leider kommt es bei emotional geführten Trennungen von Paaren aus Rache, bzw. beim Kampf um das Sorgerecht für die Kinder immer wieder zu falschen Bezichtigungen.

Da Sexualstraftaten von allen Beteiligten des Strafprozesses als unangenehm und belastend empfunden werden, ist eine vorschnelle Parteinahme für das vermeintliche Opfer und gegen den angeblichen Täter nicht selten. Doch auch bei dieser Deliktsart muss die Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden. Zweifel an der Täterschaft müssen, wie bei anderen schweren Delikten auch, zum Freispruch führen. Entsprechend ist es bei Sexualstraftaten die oft anspruchsvolle Aufgabe des Verteidigers, das Verfahren zu entemotionalisieren und die wichtigste Maxime des Strafverfahrens hervorzuheben: Den Zweifelsgrundsatz. Schließlich gilt der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ (in dubio pro reo) auch im Sexualstrafrecht.


Die wichtigsten Tatbestände des Strafgesetzbuches

Das Sexualstrafrecht besteht aus einem umfangreichen Katalog verschiedener Straftatbestände, der von der Vergewaltigung über die Zuhälterei bis hin zu allen Varianten der illegalen Pornographie reicht. Auch die Strafrahmen der einzelnen Sexualstraftaten sind höchst unterschiedlich. Die wichtigsten Delikte des Sexualstrafrechts sind:

  • Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB
  • Sexuelle Nötigung, § 177 StGB
    • insbesondere Vergewaltigung, § 177 Abs. 2 (Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren)
  • Sexuelle Nötigung mit Todesfolge, § 178 StGB
  • Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, § 179 StGB
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB
  • Exhibitionistische Handlungen, § 183 StGB
  • Verbreitung pornografischer Schriften, § 184 StGB

Kompetente Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren

Eine langjährige forensische Erfahrung, auch auf dem Gebiet der Aussagenpsychologie, ist unabdingbar für eine effiziente Verteidigungsstrategie in Strafverfahren wegen Sexualstraftaten. Und manchmal sind es auch Geschick und Feingefühl des Strafverteidigers, die zu einem positiven Urteil führen. Wenn Sie auf der Suche nach erfahrenen Strafverteidigern im Sexualstrafrecht sind, wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei Kränzlein, Adams & Eckstein in München!

Als Fachanwälte für Strafrecht setzen wir uns primär für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder einen Freispruch ein. Dabei ist unser Ziel in der Regel die Vermeidung einer belastenden Hauptverhandlung. Sofern sich eine Verurteilung nicht umgehen lässt, engagieren wir uns für eine möglichst milde Strafe. Beraten Sie sich in jedem Fall mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht, bevor Sie vor den Ermittlungsbehörden aussagen oder eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen – per E-Mail, telefonisch oder außerhalb unserer Bürozeiten über unsere Notfall-Nummern!