Sexualstraftaten
Vorwurf Sexualstraftat?
Wir verteidigen Sie!
Auf ihrem Computer wurden illegale pornographische Inhalte gefunden? Werden Sie der sexuellen Nötigung oder gar der Vergewaltigung beschuldigt? Kaum ein Delikt ist in unserer Gesellschaft emotionaler besetzt als Straftaten mit sexuellem Hintergrund. Auch die Medien haben in der Regel ein gesteigertes Interesse an derartigen Delikten. Vorverurteilungen noch vor der eigentlichen Verhandlung sind keine Seltenheit. Um ihre Rechte 100% wahren zu können und eine gesellschaftliche Stigmatisierung von ihrer Person und Ihrer Familie abzuwenden, ist die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei unabdingbar. Die Fachanwälte Kränzlein, Adams & Eckstein greifen auf jahrelange praktische Erfahrung im Bereich der Sexualdelikte zurück und verteidigen Sie diskret und professionell.
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
- Ist es möglich, das Verfahren außergerichtlich beizulegen?
- Erfolgt eine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis?
- Soll ich mich ohne Anwalt gegenüber der Polizei äußern?
- Welcher Spielraum besteht bei der Verteidigung?
- Welche Rolle spielen Glaubwürdigkeitsgutachten?
- Gibt es Zeugenbefragungen im beruflichen Bereich?
- Ich arbeite in einem Heilberuf. Kann mir die Approbation entzogen werden?
Spätestens bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung sollten Sie ihren Fall an einen Spezialisten für Sexualstrafrecht übergeben. Besuchen Sie uns zu einem Erstgespräch in unserer Kanzlei. Wir bieten Ihnen einen vertrauensvollen Rahmen, in dem wir uns diskret Ihrer Problematik annehmen und Ihnen zuhören. Wir ergreifen erste Maßnahmen, nehmen Einsicht in die Ermittlungsakten, überprüfen die Plausibilität belastender Aussagen und erarbeiten eine passgenaue Verteidigungsstrategie. Für einen schnellen Termin rufen Sie uns sofort an oder kontaktieren Sie uns per Mail!