Strafverteidigung mit wirtschaftlichen Kenntnissen
Untreuedelikte erfolgen in der Regel in einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen Täter und Opfer. Die Verteidigung in Untreue-Strafverfahren setzt daher nicht zuletzt auch wirtschaftlichen Sachverstand auf Seiten des Strafverteidigers voraus. Ohne explizite Kenntnisse des Wirtschaftslebens ist oft schon die Definition einer besonderen Vermögensbetreuungspflicht juristisch nicht möglich. Hierunter versteht man die Befugnis, Vermögensinteressen desjenigen zu betreuen, über dessen Vermögen eine Verfügungsmacht eingeräumt wurde.
Ziel der Verteidigung bei Untreuedelikten ist es – gerade in „kleineren” Fällen – eine Lösung zu finden, die ohne eine belastende Hauptverhandlung oder Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis auskommt. Dabei ist eine Einstellung aufgrund mangelnden Tatverdachts oder ein Freispruch selbstverständlich immer das vorrangige Ziel eines Strafrechtsanwalts. Aber auch bei größeren Fällen, deren Verfahrensdauer oftmals mehrere Monate betragen kann, ist unser Ziel als Ihr engagierter Strafrechtsanwalt, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Der Untreue-Tatbestand
Die Untreue ist ein Vermögensdelikt. Mit diesem Tatbestand werden Verhaltensweisen unter Strafe gestellt, die eine Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen verletzen. Es muss ein faktisch oder rechtlich begründetes Treueverhältnis bestehen, das einen Vermögensbezug aufweist. Wann die Verletzung fremder Interessen die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls.
Untreue, § 266 StGB
- Geschütztes Rechtsgut ist das Vermögen.
- Der Paragraph hat zwei Alternativen:
- Missbrauchsstatbestand: Schutz vor der Ausnutzung von Dispositionsbefugnissen im Außenverhältnis
- Treubruchstatbestand: Schutz vor der Ausnutzung von Dispositionsbefugnissen im Innenverhältnis
- Bei beiden Tatbeständen ist das Vorliegen einer besonderen Vermögensbetreuungspflicht Voraussetzung.
- Rechtsfolgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen auch bis zu zehn Jahren
Typische Beziehungen, bei denen eine Untreue im Sinne des Gesetzes verwirklicht werden kann, sind zum Beispiel:
- Vermieter – Mieter in Bezug auf die Mietkaution
- Geschäftsführer – GmbH
- Prokurist – Unternehmensleitung
- Handelsvertreter-Geschäftsherr
- Steuerberater – Mandant
Allgemeine schuldrechtliche Verpflichtungen, insbesondere aus Austauschverhältnissen, reichen für die Tatbestandsverwirklichung nicht aus.
Strafverteidigung bei Untreuedelikten
Eine effektive Strafverteidigung ist auch bei Untreuedelikten nur möglich, wenn der Strafverteidiger durch möglichst frühzeitige Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft eine umfassende und detaillierte Kenntnis über die Sachlage gewinnt. Dadurch werden wichtige Informationen gewonnen, die für die Entwicklung einer aussichtsreichen Verteidigungsstrategie entscheidend sind. Je schneller Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren einen Rechtsanwalt für Strafrecht mandatieren, umso besser ist die Ausgangslage für Sie. Mit geeigneten Maßnahmen kann dann in Ihrem Sinne Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens genommen werden.
Wenden Sie sich deshalb an die Fachanwälte für Strafrecht Kränzlein, Adams & Eckstein in München! Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder über den Notruf-Button. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen und unsere langjährige praktische Erfahrung.