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FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Vorwurf der Untreue? Wir verteidigen Sie!

Beamte, Anwälte, Vorstände, Betreuer, Fondsmanager – im Grunde alle Personengruppen, die das Vermögen anderer verwalten, können in den Verdacht der Untreue geraten. Ein Aktienbroker, der Gelder seiner Kunden pflichtwidrig investiert, kann ebenso der Untreue beschuldigt werden, wie ein Vermieter, der die Kaution seines Mieters nicht auf einem Kautionskonto anlegt oder ein Mitarbeiter, der entgegen dem Interesse seiner Firma über deren Vermögen verfügt. Um sich möglichst effizient gegen den sehr weit gefassten Untreuevorwurf verteidigen zu können, benötigen Sie einen Rechtsbeistand mit fundierten Kenntnissen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.

 

Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:

  • Müssen veruntreute Gelder zurückgezahlt werden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Unterschlagung und Untreue?
  • Soll ich mich frühzeitig gegenüber der Polizei zum Tatvorwurf äußern?
  • Was ist der Unterschied zwischen Untreue und erlaubtem Risikogeschäft?
  • Habe ich eine Vermögensbetreuungsplicht und was bedeutet das?
  • Kommt es in jedem Fall zu einer Gerichtsverhandlung oder lässt sich das vermeiden?
 

Sie werden der Untreue beschuldigt? Zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten! Je früher wir in den Sachverhalt eingebunden werden, desto schneller können wir Ihnen helfen. Mit den Anwälten Kränzlein, Adams & Eckstein haben Sie kompetente Partner mit langjähriger Erfahrung in Strafverfahren an Ihrer Seite. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin für ein persönliches Erstgespräch in unserer Kanzlei, damit wir den Sachverhalt in Ruhe besprechen und das weitere Vorgehen beratschlagen können.

»Unser Service für Sie«

Weiterführende Informationen rund um
Untreuedelikte

Der Tatbestand der Untreue ist in § 266 StGB definiert. Die für das Strafrecht ungewöhnlich ungenaue Beschreibung der Tathandlung, die beispielsweise in der Treuebruchsvariante auf eine Handlungsbeschreibung ganz verzichtet, macht Verfahren wegen Untreuedelikten oft kompliziert und langwierig. Die unscharfe Definition lässt allerdings auch Raum für Interpretationen und Beurteilungsspielräume, die von einem guten Anwalt für Strafrecht im Sinne des Mandanten gewinnbringend eingesetzt werden können.


Strafverteidigung mit wirtschaftlichen Kenntnissen

Untreuedelikte erfolgen in der Regel in einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen Täter und Opfer. Die Verteidigung in Untreue-Strafverfahren setzt daher nicht zuletzt auch wirtschaftlichen Sachverstand auf Seiten des Strafverteidigers voraus. Ohne explizite Kenntnisse des Wirtschaftslebens ist oft schon die Definition einer besonderen Vermögensbetreuungspflicht juristisch nicht möglich. Hierunter versteht man die Befugnis, Vermögensinteressen desjenigen zu betreuen, über dessen Vermögen eine Verfügungsmacht eingeräumt wurde.

Ziel der Verteidigung bei Untreuedelikten ist es – gerade in „kleineren” Fällen – eine Lösung zu finden, die ohne eine belastende Hauptverhandlung oder Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis auskommt. Dabei ist eine Einstellung aufgrund mangelnden Tatverdachts oder ein Freispruch selbstverständlich immer das vorrangige Ziel eines Strafrechtsanwalts. Aber auch bei größeren Fällen, deren Verfahrensdauer oftmals mehrere Monate betragen kann, ist unser Ziel als Ihr engagierter Strafrechtsanwalt, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.


Der Untreue-Tatbestand

Die Untreue ist ein Vermögensdelikt. Mit diesem Tatbestand werden Verhaltensweisen unter Strafe gestellt, die eine Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen verletzen. Es muss ein faktisch oder rechtlich begründetes Treueverhältnis bestehen, das einen Vermögensbezug aufweist. Wann die Verletzung fremder Interessen die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls.

  • Untreue, § 266 StGB
    • Geschütztes Rechtsgut ist das Vermögen.
    • Der Paragraph hat zwei Alternativen:
      • Missbrauchsstatbestand: Schutz vor der Ausnutzung von Dispositionsbefugnissen im Außenverhältnis
      • Treubruchstatbestand: Schutz vor der Ausnutzung von Dispositionsbefugnissen im Innenverhältnis
    • Bei beiden Tatbeständen ist das Vorliegen einer besonderen Vermögensbetreuungspflicht Voraussetzung.
    • Rechtsfolgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen auch bis zu zehn Jahren

Typische Beziehungen, bei denen eine Untreue im Sinne des Gesetzes verwirklicht werden kann, sind zum Beispiel:

  • Vermieter – Mieter in Bezug auf die Mietkaution
  • Geschäftsführer – GmbH
  • Prokurist – Unternehmensleitung
  • Handelsvertreter-Geschäftsherr
  • Steuerberater – Mandant

Allgemeine schuldrechtliche Verpflichtungen, insbesondere aus Austauschverhältnissen, reichen für die Tatbestandsverwirklichung nicht aus.


Strafverteidigung bei Untreuedelikten

Eine effektive Strafverteidigung ist auch bei Untreuedelikten nur möglich, wenn der Strafverteidiger durch möglichst frühzeitige Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft eine umfassende und detaillierte Kenntnis über die Sachlage gewinnt. Dadurch werden wichtige Informationen gewonnen, die für die Entwicklung einer aussichtsreichen Verteidigungsstrategie entscheidend sind. Je schneller Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren einen Rechtsanwalt für Strafrecht mandatieren, umso besser ist die Ausgangslage für Sie. Mit geeigneten Maßnahmen kann dann in Ihrem Sinne Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens genommen werden.

Wenden Sie sich deshalb an die Fachanwälte für Strafrecht Kränzlein, Adams & Eckstein in München! Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder über den Notruf-Button. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen und unsere langjährige praktische Erfahrung.