Maßregelvollzug
Unterbringung im Maßregelvollzug?
Wir wahren ihre Rechte!
Ihnen drohen Maßregeln der Besserung und Sicherung oder Sie befinden sich bereits im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt? Auch hier ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalts sinnvoll. Dieser leistet Ihnen Beistand bei allen rechtlichen Aspekten während der Durchführung der Maßregel. Die Anwälte für Strafrecht Kränzlein, Adams & Eckstein unterstützen Sie bei den regelmäßigen Anhörungen zur Fortdauerentscheidung der Unterbringung, aber auch beim Wunsch nach Verlegung oder Vollzugslockerungen.
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
- Wann bin ich schuldunfähig?
- Wie sieht eine Strafe bei Schuldunfähigkeit aus?
- Kann ich von Freiheitstrafe und Maßregel gleichzeitig betroffen sein?
- Wie lange dauert eine Unterbringung und kann ich diese verkürzen?
- Führungsaufsicht: Was bedeutet das und bin ich davon betroffen?
- Wie kann ich Vollzugslockerungen oder eine Verlegung beantragen?
Ist bei einer Straftat die Schuldfähigkeit eingeschränkt oder aufgehoben, droht die Anordnung einer Unterbringung in der Forensik. Unabhängig von der Frage der Schuldfähigkeit besteht bei Straftaten, die auf Grund einer Alkohol- oder Drogensucht begangen wurden, die Möglichkeit einer Therapie in einer Erziehungsanstalt. Sowohl im laufenden Strafverfahren als auch in der anschließenden Vollstreckung ist anwaltliche Hilfe notwendig. Holen Sie sich dafür den Beistand eines fachkundigen Anwalts, der die Anforderungen an das Verfahren gut kennt. Sie oder ein Familienmitglied können sich jederzeit mit offenen Fragen rund um den Maßregelvollzug bei uns melden! Einen schnellen Ersttermin noch diese Woche bekommen Sie hier!