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Kränzlein | Adams | Eckstein

FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Unterbringung im Maßregelvollzug? Wir wahren ihre Rechte!

Ihnen drohen Maßregeln der Besserung und Sicherung oder Sie befinden sich bereits im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt? Auch hier ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalts sinnvoll. Dieser leistet Ihnen Beistand bei allen rechtlichen Aspekten während der Durchführung der Maßregel. Die Anwälte für Strafrecht Kränzlein, Adams & Eckstein unterstützen Sie bei den regelmäßigen Anhörungen zur Fortdauerentscheidung der Unterbringung, aber auch beim Wunsch nach Verlegung oder Vollzugslockerungen.

 

Wir helfen Ihnen u.a. bei folgenden Fragen:

  • Wann bin ich schuldunfähig?
  • Wie sieht eine Strafe bei Schuldunfähigkeit aus?
  • Kann ich von Freiheitstrafe und Maßregel gleichzeitig betroffen sein?
  • Wie lange dauert eine Unterbringung und kann ich diese verkürzen?
  • Führungsaufsicht: Was bedeutet das und bin ich davon betroffen?
  • Wie kann ich Vollzugslockerungen oder eine Verlegung beantragen?
 

Ist bei einer Straftat die Schuldfähigkeit eingeschränkt oder aufgehoben, droht die Anordnung einer Unterbringung in der Forensik. Unabhängig von der Frage der Schuldfähigkeit besteht bei Straftaten, die auf Grund einer Alkohol- oder Drogensucht begangen wurden, die Möglichkeit einer Therapie in einer Erziehungsanstalt. Sowohl im laufenden Strafverfahren als auch in der anschließenden Vollstreckung ist anwaltliche Hilfe notwendig. Holen Sie sich dafür den Beistand eines fachkundigen Anwalts, der die Anforderungen an das Verfahren gut kennt. Sie oder ein Familienmitglied können sich jederzeit mit offenen Fragen rund um den Maßregelvollzug bei uns melden! Einen schnellen Ersttermin noch diese Woche bekommen Sie hier!

»Unser Service für Sie«

Weiterführende Informationen rund um das Thema
Maßregelvollzug

Anders als bei der Strafe, die eine Feststellung der Schuld voraussetzt, sind freiheitsentziehende Maßregeln von der Schuldfeststellung unabhängig. Ihr Zweck ist lediglich die Besserung des Täters und / oder der Schutz der Bürger vor diesem.
Maßregeln, die eine Unterbringung zur Folge haben, sind:

  • die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
  • die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
  • die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Hervorzuheben ist, das Maßregeln neben oder statt einer Freiheitsstrafe angeordnet werden, abhängig davon, ob die Schuld des Täters bei der Straftat festgestellt werden konnte. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann Sie über Voraussetzungen und Folgen einer Verurteilung beraten und im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen die Weichen für einen Freispruch oder ein mildes Urteil stellen.


Der Maßregelvollzug ist nicht einfacher!

Von der Bedeutung her spielt die Sicherungsverwahrung im Gerichtsalltag eine Ausnahmerolle. Ziel ist der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern. Entsprechend hängt die Dauer der Sicherungsverwahrung von der Gefährlichkeit ab.

Häufiger sind wir als Fachanwälte für Strafrecht mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus befasst. Wird eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten Schuldfähigkeit begangen und sind wegen dieser Erkrankung künftig Straftaten zu erwarten, weist das Strafgericht die Verurteilten in die Psychiatrie ein. Für die Bewertung der Krankheit im Rahmen der Verurteilung und später bei einer möglichen Entlassung spielen Gutachten eine maßgebliche Rolle. Ein guter Strafverteidiger kennt die möglichen Fehlerquellen der Begutachtung und wird mit dem Mandanten besprechen, ob er sich überhaupt begutachten lässt; die Mitwirkung ist nämlich freiwillig. Es muss bei dieser Maßregel stets bedacht werden, dass sie zeitlich unbegrenzt angeordnet wird und erst später, evtl. nach vielen Jahren, beendet werden kann.

Oft verhängt wird die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Untergebracht werden Drogenabhängige oder Alkoholkranke, die eine Straftat begangen haben und bei denen wegen ihrer Erkrankung auch künftig solche zu erwarten sind. Die Höchstdauer der Unterbringung beträgt im Regelfall 2 Jahre. Als auf dem Gebiet der Unterbringung erfahrene Fachanwälte für Strafrecht erwägen wir mit unseren Mandanten gemeinsam die Vor- und Nachteile der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Wir wissen: Der Maßregelvollzug ist im Vergleich zur Haft nicht einfacher.


Die drei Grundnormen

  • § 63 StGB: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
    • rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten Schuldfähigkeit
    • Erwartung erheblicher Taten in der Zukunft
  • § 64 StGB: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
    • Hang, Alkohol oder andere berauschende Mittel zu konsumieren
    • Zusammenhang zwischen Tat und Sucht
    • Erwartung erheblicher Taten in der Zukunft
  • § 66 StGB: Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
    • mehrfache Verurteilung wegen erheblichen Straftaten
    • Gefährlichkeit für die Allgemeinheit auch in der Zukunft

Der Maßregelvollzug ist kein rechtsfreier Raum!

Unsere Fachanwaltskanzlei für Strafrecht betreut Sie oder Ihre Angehörigen nicht nur im Rahmen des Strafverfahrens, sondern auch nach Verurteilung im Vollstreckungsverfahren. Hier gilt: Verurteilte haben Rechte, auch wenn sie psychisch krank bzw. alkohol- oder drogenabhängig sind. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit der Kanzlei Kränzlein, Adams & Eckstein auf. Dies ermöglicht uns eine frühzeitige Fallbearbeitung, bevor es zu spät ist.