Bewährung
Strafaussetzung zur Bewährung?
Wir helfen Ihnen dabei!
Es droht Ihnen eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren? In diesem Fall hat das Gericht die Möglichkeit, Ihre Freiheitsstrafe unter gewissen Voraussetzungen zur Bewährung auszusetzen. Die Bewährung erspart Ihnen den Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt und Sie dürfen stattdessen weiter in Freiheit leben. Um eine positive Bewährungsentscheidung zu erzielen, benötigt es oft viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl seitens des Verteidigers. Die Fachanwälte der Kanzlei Kränzlein, Adams & Eckstein in München konnten bereits für zahlreiche Mandanten Bewährungsstrafen durchsetzen – gerne unterstützen wir auch Sie!
Wir helfen Ihnen u.a. bei der Klärung folgender Fragen:
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- Ist es in meinem Fall eine Bewährung aussichtsreich?
- Wie stehen meine Chancen?
- Was sind Bewährungsauflagen und wie sehen diese aus?
- Bekomme ich einen Bewährungshelfer und was bedeutet das?
- Wann kann es zu einem Bewährungswiderruf kommen?
Die Staatsanwaltschaft hat den Widerruf meiner Bewährung beantragt – was kann ich tun?
Tatsächlich wird ein beachtlicher Teil aller verhängten Freiheitsstrafen von nicht über zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Ihre Chancen sind also durchaus realistisch! Wir helfen Ihnen dabei, das Gericht von Ihrer positiven Sozialprognose zu überzeugen und argumentieren mit Fingerspitzengefühl, viel Erfahrung und mit klaren Fakten für Ihre Strafaussetzung zur Bewährung. Neben dem Ziel einer Bewährungsstrafe unterstützen wir unserer Mandantschaft auch im Falle des Widerrufs der Bewährung. Treten Sie gerne mit uns in Kontakt und erörtern Sie mit uns in einem ersten persönlichen Gespräch Ihre Rechtslage!