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Kränzlein | Adams | Eckstein

FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Michael Adams

Rechtsanwalt – Fachanwalt für Strafrecht

“Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum
gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.”

Artikel 6 Absatz 2 Menschenrechtskonvention (MRK)

Werdegang

  • Geboren im Jahre 1965 in Niedersachsen, kurz darauf in München zugezogen.
  • In den Jahren 1986 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit anschließendem Rechtsreferendariat.
  • Zulassung als Rechtsanwalt in München im Jahre 1994.
  • Tätigkeit in der Sozietät zweier bekannter Münchner Strafverteidigerkanzleien.
  • Im Frühjahr 1998 Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.
  • Im Frühjahr 2010 Gründung einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei unter Zusammenschluss mit Rechtsanwalt Werner Kränzlein als Sozius.

 

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München (RAK München)
  • Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen AnwaltVereins (DAV)
  • Münchner AnwaltVerein (MAV)
  • Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ)
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)