Vorladung
1. Vorladung als Beschuldigter:
Ihre Rechte und Pflichten
Muss ich erscheinen?
Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zu erscheinen oder eine Aussage zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die Vorladung von der Polizei stammt. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht angeordnet wurde.
Sollte ich eine Aussage machen?
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, zu schweigen. Dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Es ist ratsam, keine Aussage zu machen, bevor Sie nicht mit einem Strafverteidiger gesprochen haben.
Was passiert, wenn ich nicht erscheine?
Wenn Sie einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht folgen, hat dies in der Regel keine negativen Konsequenzen. Es besteht keine Pflicht, den Termin abzusagen oder Gründe für Ihr Fernbleiben anzugeben.
Warum sollte ich einen Anwalt konsultieren?
Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Dies ermöglicht es Ihnen, fundierte Entscheidungen über Ihr weiteres Vorgehen zu treffen.