Vorladung
1. Vorladung als Beschuldigter:
Ihre Rechte und Pflichten
Vorladung erhalten? Wie Sie sich jetzt richtig verhalten
Als erfahrene Strafverteidiger in München sind wir an Ihrer Seite und klären Sie umfassend auf. Der entscheidende erste Schritt ist, Ihre Rechte zu kennen und keine voreiligen Fehler zu machen.
Muss ich erscheinen?
Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zu erscheinen oder eine Aussage zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die Vorladung von der Polizei stammt. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht angeordnet wurde.
Was passiert, wenn ich zu einer Vorladung nicht erscheine?
Wenn Sie einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht folgen, hat dies in der Regel keine negativen Konsequenzen. Es besteht keine Pflicht, den Termin abzusagen oder Gründe für Ihr Fernbleiben anzugeben.
Sollte ich eine Aussage machen?
Nein, als Beschuldigter haben Sie das Recht, zu schweigen. Dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Es ist ratsam, keine Aussage zu machen, bevor Sie nicht mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Jedes Wort, das Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Sichern Sie sich ab, bevor Sie sich äußern.
Warum sollte ich einen Anwalt konsultieren?
Wir sind als erfahrene Strafverteidiger in dieser Situation Ihr wichtigster Verbündeter. Wir beantragen für Sie umgehend Akteneinsicht. Nur so erfahren wir, welche Ermittlungsergebnisse gegen Sie vorliegen und auf welcher Grundlage der Tatvorwurf beruht. Auf Basis dieser Aktenlage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte und effektive Verteidigungsstrategie. So können Sie fundierte Entscheidungen über Ihr weiteres Vorgehen treffen.