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Vorladung

1. Vorladung als Beschuldigter:
Ihre Rechte und Pflichten

Vorladung erhalten? Wie Sie sich jetzt richtig verhalten

Als erfahrene Strafverteidiger in München sind wir an Ihrer Seite und klären Sie umfassend auf. Der entscheidende erste Schritt ist, Ihre Rechte zu kennen und keine voreiligen Fehler zu machen.

Muss ich erscheinen?

Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zu erscheinen oder eine Aussage zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die Vorladung von der Polizei stammt. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht angeordnet wurde.

Was passiert, wenn ich zu einer Vorladung nicht erscheine?

Wenn Sie einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht folgen, hat dies in der Regel keine negativen Konsequenzen. Es besteht keine Pflicht, den Termin abzusagen oder Gründe für Ihr Fernbleiben anzugeben.

Sollte ich eine Aussage machen?

Nein, als Beschuldigter haben Sie das Recht, zu schweigen. Dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Es ist ratsam, keine Aussage zu machen, bevor Sie nicht mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Jedes Wort, das Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Sichern Sie sich ab, bevor Sie sich äußern.

Warum sollte ich einen Anwalt konsultieren?

Wir sind als erfahrene Strafverteidiger in dieser Situation Ihr wichtigster Verbündeter. Wir beantragen für Sie umgehend Akteneinsicht. Nur so erfahren wir, welche Ermittlungsergebnisse gegen Sie vorliegen und auf welcher Grundlage der Tatvorwurf beruht. Auf Basis dieser Aktenlage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte und effektive Verteidigungsstrategie. So können Sie fundierte Entscheidungen über Ihr weiteres Vorgehen treffen.

Vorladung als Zeuge
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Vorladung

2. Vorladung als Zeuge:
Ihre Rechte und Pflichten

Auch als Zeuge kann eine Vorladung herausfordernd sein, besonders wenn Ihre Aussage Sie oder nahestehende Personen belasten könnte.

Muss ich als Zeuge erscheinen?

Ja, grundsätzlich sind Sie als Zeuge dazu verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, wenn diese im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Bei einer reinen polizeilichen Vorladung sind Sie als Zeuge nicht zwingend zur Anwesenheit verpflichtet.

Bin ich zur Aussage verpflichtet?

Als Zeuge sind Sie zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen:

  • Zeugnisverweigerungsrecht: Bei nahen Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern etc.) können Sie die Aussage verweigern.
  • Auskunftsverweigerungsrecht: Wenn Sie sich durch Ihre Aussage selbst belasten oder sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würden, haben Sie das Recht, die Auskunft zu verweigern.

Was passiert, wenn ich als Zeuge nicht erscheine?

Wenn Sie einer verpflichtenden Zeugenvorladung unentschuldigt nicht folgen, können ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft die Folge sein. Nehmen Sie eine solche Vorladung daher ernst.

Sollte ich als Zeuge einen Anwalt konsultieren?

Ja, auch als Zeuge kann anwaltlicher Beistand sinnvoll und entscheidend sein. Insbesondere dann, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Aussage Sie selbst belasten könnte oder Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und begleiten Sie auf Wunsch zur Vernehmung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie keine Fehler machen.

Allgemeine Verhaltenstipps

3. Allgemeine Verhaltenstipps bei polizeilichen Vorladungen

Keine vorschnellen Aussagen

Verzichten Sie auf jede Aussage, bevor Sie nicht ausführlich mit einem Anwalt gesprochen haben, da diese gegen Sie verwendet werden kann.

Keine beiläufigen Gespräche

Auch außerhalb einer protokollierten Vernehmung können scheinbar harmlose und beiläufige Gespräche mit der Polizei später gegen Sie verwendet werden.

Keine Dokumente unterschreiben

Nehmen Sie sich immer die Zeit, Protokolle oder Dokumente genau zu prüfen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstanden haben oder mit dem Sie nicht einverstanden sind.

Keine Passwörter herausgeben

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Passwörter oder Zugangsdaten herauszugeben

4. Fazit

Eine polizeiliche Vorladung ist immer eine ernstzunehmende Angelegenheit, die schnelles und überlegtes Handeln erfordert. Zögern Sie nicht, bei Erhalt einer Vorladung umgehend rechtlichen Beistand zu suchen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens sein.

Wir sind eine ausschließlich auf die Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei in München mit über 25 Jahren Erfahrung. Direkt am Strafjustizzentrum gelegen, kämpfen wir mit Kompetenz und Durchsetzungskraft für Ihr Recht – engagiert mit 100% Einsatz.

Egal wie der Tatvorwurf lautet, bei Vorwürfen im Strafrecht geht es um viel. Wir stellen stets die individuelle Problemlösung Ihres Falles in den Vordergrund und schöpfen alle rechtlichen Möglichkeiten aus.

Hinweis: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte direkt an uns oder einen qualifizierten Rechtsanwalt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

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